Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des GREND-Bildungswerks

Grundlagen

Die Satzung des Werkstatt-Bildungswerk Essen e.V. als Träger des GREND Bildungswerks und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des GREND-Bildungswerks und auf der Homepage eingesehen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem Werkstatt-Bildungswerk Essen e.V. als Träger des GREND-Bildungswerks. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Davon möglicherweise abweichende Regelungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder der Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

§ 2 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des GREND-Bildungswerks steht allen Interessierten offen.

2. In besonderen Fällen können vom GREND-Bildungswerk Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgegeben werden. Eine besondere Begründung solcher Vorgaben ist nicht zwingend erforderlich.

§ 3 Anmeldung

1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen des GREND-Bildungswerks ist eine Anmeldung nötig. Eine Anmeldung für die gewünschte/n Veranstaltung/en kann telefonisch, schriftlich (Anmeldeformular im Heft per Brief oder Fax) oder über das Internet erfolgen. Während der Bürozeiten ist auch eine persönliche Anmeldung möglich. Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich und begründet damit ein festes Vertragsverhältnis mit dem GREND-Bildungswerk.

2. Anmeldebestätigungen werden nur für Bildungsurlaube und Fortbildungsreihen versandt. Für alle anderen Kurse und Workshops werden keine Anmeldebestätigungen verschickt. Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nur, wenn eine Veranstaltung ausfällt oder sich etwas ändert.

3. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos anerkannt und gleichzeitig Inhalt des dabei begründeten Vertragsverhältnisses.

4. Veranstaltungen für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.

5. Für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die zeitliche Reihenfolge des Anmeldungseingangs ausschlaggebend für die Belegung der Veranstaltungsplätze.

6. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn.

§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage www.grend-bildungswerk.de , der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 5 Teilnahmekosten

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren entweder per Überweisung, per SEPA- Lastschriftmandat oder mit Barzahlung (während der Bürozeiten).Bei Nichteinlösung einer Lastschrift sind die dafür entstandenen Stornierungskosten zu zahlen, sofern der Teilnehmer, die Teilnehmerin die Rückbelastung zu verantworten hat.

2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Überweisungen müssen bis 14 Tage vor Seminarbeginn unter Angabe des Kurstitels, der Kursnummer und des Namens des Teilnehmenden bei uns eingegangen sein. Wird nicht oder nur anteilig gezahlt, dann gilt dieses ohne weitere Mahnung als ein Rücktritt im Sinne des §6 Absatz 3 dieser AGB.

Die Teilnahmekosten für Sprachkurse bestimmen sich nach der Teilnehmenden-Zahl eines Kurses. Grundlage für das Teilnahmeentgelt ist der Anmeldestand am 2. Kurstag. Die Teilnahmekosten für wöchentlich stattfindende Sprachkurse werden 28 Tage nach Seminarbeginn fällig.

3. Ermäßigte Teilnahmekosten können nur nach entsprechendem Nachweis (Einkommensnachweise, Bonus-Cards, etc.) gewährt werden. Bei fehlendem Nachweis werden die normalen Teilnahmekosten berechnet. (Bei Rückbuchungen für verspätete Nachweise berechnen wir 3 Euro.)

4. Sprachkurse mit 6 bis 9 TeilnehmerInnen werden als Kleingruppe durchgeführt. Hier wird die Kursgebühr Kleingruppe fällig.

5. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten (ermäßigt, normal oder Kleingruppe) besteht auch dann, wenn die Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in nur teilweise besucht wird.

§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich ein Seminar programmgemäß durchzuführen, aus Gründen, die nicht vom GREND-Bildungswerk zu vertreten sind, so kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Das kann gegebenenfalls auch am Veranstaltungstag selbst durch Aushang am Veranstaltungsort erfolgen.

2. Bei einer Absage von Veranstaltungen durch das GREND-Bildungswerk werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet. Bei einer Absage von Veranstaltungsteilen durch das GREND-Bildungswerk werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet.

3. Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis zu einer Frist von 6 Wochen kostenlos möglich. Nach dieser Frist erheben wir bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmekosten. Bei späteren Rücktritten berechnen wir in allen Fällen (auch bei einer Erkrankung) die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten. Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnehmen kann.

4. Bei Bildungsurlauben berechnen wir innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn in allen Fällen (auch bei einer Erkrankung) die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten.

5. Rücktrittserklärungen des/der Teilnehmer*in bedürfen der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail); diese sind unter Einhaltung der Fristen an das GREND-Bildungswerk zu richten (siehe § 9).

6. Für einige Veranstaltungen und Fortbildungsreihen gelten gesonderte Anmelde- und Rücktrittsbedingungen. Diese sind dann in der in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen.

§ 7 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (Datenschutzklausel nach DS-GVO gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name und Adresse sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.

§ 8 Haftung

1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird vom GREND Bildungswerk nicht übernommen, es sei denn, dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.

2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der ReferentIn sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das GREND-Bildungswerk nicht zu vertreten hat, befreien das GREND-Bildungswerk für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist das GREND-Bildungswerk nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

§ 9 Widerrufbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

GREND-Bildungswerk
Westfalenstr. 311
45276 Essen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerruferklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufrecht ausgeübt haben.

Bei kurzfristigen Anmeldungen (innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung) verzichtet der/die Teilnehmer*in auf die Widerrufsfrist.

§ 10 Sonstiges

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Die Veranstaltungen des GREND-Bildungswerks finden sowohl im Kulturzentrum GREND als auch in anderen Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

STAND 22.02.22

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